Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Training

§ 1 Geltungsbereich

  1. (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen dem Auftraggeber und Christiana Kunzner-Brand - SalesDone - Holbeinstraße 27, 40237 Düsseldorf (nachfolgend „Auftragnehmer“) über Trainings- und Coachingdienstleistungen, u. a. in den Bereichen Marketing, Sales und Mindset (nachfolgend zusammengefasst „Training“)
  2. (2) Entgegenstehende Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Leistungspflichten

  1. (1) Inhalt und Aufbau des Trainings ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der dort enthaltenen Programmbeschreibung. Während die begleitenden Videolektionen bzw. das Workbook fakultativ sind, ist die Teilnahme an den Live-Trainings Voraussetzung für den persönlichen Teilnahmeerfolg des Auftraggebers. Live-Calls werden nicht aufgezeichnet und entsprechend nicht zum nachträglichen Wiederholen als Aufzeichnung zur Verfügung gestellt.
  2. (2) Der Erfolg des Trainings hängt nicht zuletzt maßgeblich von der Mitwirkung des Auftraggebers ab. Daher schuldet der Auftragnehmer nicht die Erstellung eines Werkes oder Erzielung eines bestimmten Erfolges.
  3. (3) Der Auftragnehmer schuldet keine Überwachung oder Kontrolle des Lernerfolges. Nach Ende des Trainings wird weder ein Zertifikat erteilt, noch erfolgt eine Abschlussprüfung. Das Absolvieren des Trainings soll dem Auftraggeber bei der Verbesserung seiner Fähigkeiten im Marketing bzw. Vertrieb helfen, führt aber nicht zu einem qualifizierenden Abschluss.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. (1) Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen.
  2. (2) Bei allen Online-Leistungen (z. B. Live-Calls) stellt der Auftraggeber sicher, dass er über eine funktionierende Internetverbindung sowie geeignete Hardware verfügt. Verbindungsstörungen, die nicht aus der Sphäre des Auftragnehmers stammen, führen nicht zu einer Ersatzpflicht des Auftragnehmers. Insbesondere gewährleistet der Auftraggeber den reibungslosen Zugang zu Videokonferenz-Plattformen (z. B. Zoom).
  3. (3) Sofern Teil des Trainings auch vorbestehende Inhalte (Videos, PDFs) sind, erhält der Auftraggeber Zugang zu diesen Inhalten innerhalb eines Mitgliederbereichs auf einer Online-Plattform. Der Auftraggeber wird ein ausreichendes sicheres Passwort vergeben und dieses jederzeit geheim halten und keinem Dritten mitteilen.
  4. (4) Sofern der Auftraggeber Kenntnis davon erhält, dass sein Zugang missbräuchlich verwendet wird, hatte dies dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
  5. (5) Die Inhalte des Trainings sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung des Auftragnehmers vervielfältigt oder verbreitet werden. Mitschneiden, Filmen und sonstige Vervielfältigungshandlungen der Inhalte verstoßen gegen Urheberrechte und sind ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers ausdrücklich untersagt.

§ 4 Vergütung

  1. (1) Nach Zustandekommen eines Trainings-Vertrags erhält der Auftraggeber eine Rechnung über das vereinbarte Honorar vom Auftragnehmer. Der Rechnungsbetrag ist spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Rechnung vollständig im Voraus zahlbar.
  2. (2) Vorbehaltlich eines Widerrufsrechts für Verbraucher (s.u. § 9) schuldet der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung trotz seines etwaigen Fernbleibens von einer oder mehreren Trainingseinheit(en). Rechtzeitig vom Auftraggeber herangetragene Wünsche nach Terminverlegungen wird der Auftragnehmer mit Rücksicht auf die übrigen Teilnehmer nach Möglichkeit angemessen berücksichtigen, kann aber die Erfüllung von Änderungswünschen nicht gewährleisten.
  3. (3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Termine im Fall kurzfristiger Erkrankung oder anderer triftiger Gründe, die ihn an der Erbringung der Leistung hindern, abzusagen. Beide Parteien bemühen sich dann um einen zeitnahen Ersatztermin.

§ 5 Haftung

  1. (1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt
  • - bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • - für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie
  • - nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
  1. (2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäftes vorhersehbar und typisch ist. Zum vorhersehbaren und typischen Schaden zählen nicht der unternehmerische Erfolg des Auftraggebers, entgangener Gewinn oder indirekte Schäden.
  2. (3) Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer nicht.

§ 6 Vertraulichkeit

  1. (1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
  2. (2) Die Informationen sind keine vertraulichen Informationen, wenn sie:
  • - der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,
  • - allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeitsverpflichtungen bekannt werden,
  • - der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.
  1. (3) Diese Geheimhaltungsverpflichtung überdauert das Ende dieses Vertrags.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

  1. (1) Die Laufzeit des Trainings ist zeitlich fixiert und ergibt sich aus dem Trainingsvertrag. Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht nicht.
  2. (2) Die gesetzlichen Regelungen über die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde bleiben unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber den Ablauf des Trainings trotz entsprechender Aufforderung, dies zu unterlassen, stört.

§ 8 Höhere Gewalt

  1. Der Auftragnehmer haftet nicht für die verzögerte oder fehlende Bereitstellung der Leistungen, soweit sich diese Verzögerung oder Nichterbringung der Kontrolle des Auftragnehmers entzieht, einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf den Ausfall von elektronischen oder mechanischen Einrichtungen oder Kommunikationswegen, Zugriffe Dritter (einschließlich Denial-of-Service-Angriffen und Überbeanspruchung oder Missbrauch seiner Dienste), Telefon- oder andere Verbindungsprobleme, Computerviren, unerlaubten Zugang, Diebstahl, Bedienfehler, Feuer, extreme Witterungsbedingungen, einschließlich Überschwemmungen, Naturereignissen oder Anordnungen von Aufsichts-, Regierungs- oder überstaatlichen Behörden, Krieg, Aufruhr, Arbeitskämpfe und die Absage oder Verschiebung einer Veranstaltung sowie Pandemien und Epidemien (insbesondere Covid-19).

§ 9 Widerrufsbelehrung

  1. Nachfolgendes Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher nach § 13 BGB.
  1. (1) Widerrufsrecht
  2. Der Auftraggeber als Verbraucher hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
  3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber den Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
  4. (2) Folgen des Widerrufs
  5. Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat der Auftragnehmer alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die vom Auftragnehmer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Auftragnehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Auftragnehmer dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  6. Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber den Auftragnehmer von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
  7. (3) Muster-Widerrufsformular
  8. Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
  9. – An Christiana Kunzner-Brand – SalesDone – Holbeinstraße 27, 40237 Düsseldorf
  10. – Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  11. – Bestellt am (*)/erhalten am (*)
  12. – Name des/der Verbraucher(s)
  13. – Anschrift des/der Verbraucher(s)
  14. – Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  15. – Datum
  16. (*) Unzutreffendes streichen.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. (1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Schriftform wird auch durch E-Mails gewahrt.
  2. (2) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
  3. (3) Es gilt deutsches Recht.

Stand: 10. Dezember 2025

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